Freiwilliges soziales Jahr – Einstieg
Informationen zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr FSJ/FÖJ statt Zivildienst Der Europäische Freiwilligendienst (EFD)Im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser möchten wir Sie ermuntern, Personen, die sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder im Europäischen Freiwilligendienst engagieren, für die Mitarbeit in Ihrem Mehrgenerationenhaus zu gewinnen. Einige Mehrgenerationenhäuser nutzen diese Möglichkeiten schon. Um sie aber noch bekannter zu machen, unterstützt Sie die Serviceagentur bei der Einrichtung und Besetzung entsprechender Einsatzplätze im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder im Europäischen Freiwilligendienst.
Informationen zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
Junge Frauen und Männer können nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht und vor Vollendung des 27. Lebensjahres ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Das FSJ im sozialen Bereich wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
Einsatzorte sind vor allem Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege sowie andere soziale Einrichtungen. Hier helfen die Freiwilligen ein Jahr - z. B. in folgenden gemeinnützigen Arbeitsfeldern:
- Kindertagesstätten
- Einrichtungen für behinderte Menschen
- Krankenhäusern und Fachkliniken
- Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Sozialdiensten
- Jugendarbeit
- Kirchengemeinden
Die Freiwilligen lernen den Alltag dieser Einrichtungen und die Arbeit mit und für Menschen näher kennen. Während des Freiwilligendienstes finden junge Menschen Gelegenheit, sich mit Ihren FSJ-Erfahrungen sowie Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung auseinander zu setzen. Das FSJ versteht sich als Bildungsjahr. Für viele Jugendliche ist der FSJ-Einsatz wie ein Fenster zu einer anderen Welt.
Wichtige Informationen zum Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr finden Sie auf der Website des BMFSFJ.
Dauer des FSJ/FÖJ
Das FSJ/FÖJ wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf zusammen hängenden Monaten geleistet. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Bei einem freiwilligen Dienst im Inland ist eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate möglich. Diese Verlängerungsmöglichkeit besteht bei einem freiwilligen Dienst im Ausland nicht.
Ihr Ansprechpartner beim BMFSFJ
Weitere Informationen zum freiwilligen sozialen / ökologischen Jahr kann Ihnen Herr Dr. Martin Schenkel, Referatsleiter beim BMFSFJ für bürgerschaftliches Engagement und fachlich Zuständiger für das Freiwillige Soziale / Ökologische Jahr geben.
E-Mail: martin.schenkel@bmfsfj.bund.de
FSJ/FÖJ statt Zivildienst
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können sich seit dem 1. August 2002 anstelle des Zivildienstes für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr entscheiden. In diesem Fall dauert ihr Einsatz drei Monate länger als der Zivildienst – zwölf statt neun Monate.
Wer ein FSJ oder FÖJ anstelle von Zivildienst leistet, für den gelten die Regeln des Freiwilligendienstes. Das Freiwillige Soziale- oder Ökologische Jahr muss als "Bildungsjahr" angelegt sein. Während "Zivis" in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder waren, keinen Dienst leisten dürfen, gibt es für das Freiwillige Soziale oder ökologische Jahr keine derartigen Beschränkungen. Im Gegenteil: Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweise in der zukünftigen Einsatzstelle erleichtern den Einstieg.
Bewerber müssen sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich verpflichten, einen solchen Dienst auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten, die für das FSJ bzw. FÖJ gelten. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) schon ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gestellt werden. Der Freiwilligendienst ist dann spätestens ein Jahr nach der Verpflichtungserklärung und vor dem 23. Lebensjahr anzutreten.
Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) Mit dem EFD können Jugendliche außerhalb ihres Landes bis zu einem Jahr in einer gemeinnützigen Organisation arbeiten. Ob es darum geht, Musikfestivals in Frankreich zu organisieren oder Waisenkinder in Lettland zu betreuen - die Projekte sind vielfältig. Der EFD hat in der Regel eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Grundsätzlich richtet sich der EFD an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren; die Teilnahme von Jugendlichen über 25 ist jedoch prioritär Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf vorbehalten. An bestimmten Projekten können bei geeigneter Betreuung auch junge Menschen ab 16 Jahren teilnehmen, sofern sie zur Gruppe der Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf zählen. Für die Jugendlichen ist der EFD kostenlos: Taschengeld, Versicherung, die Reise- und Unterhaltskosten und die Kosten für den Sprachkurs werden erstattet. Finanziert wird der EFD über das EU-Programm JUGEND IN AKTION.
Detaillierte Informationen finden Sie im nachfolgenden Download "Freiwilligendienst" sowie unter www.jugendfuereuropa.de
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